Was für ein Zirkus! In den vergangenen Tagen kochte es in den Sozialen Medien mal wieder ordentlich hoch. Bei einem Lizenzrennen der Masters entschied sich der Gewinner den Ort der Siegerehrung noch vor selbiger auf schnellstem Weg zu verlassen. Reiner Zufall oder waren es die überraschend anwesenden Dopingkontrolleure der NADA, die die Athleten testen wollten? Sportrechtler Hendrik Burbach schlaut uns über die Konsequenzen auf, wenn man als Lizenzsportler die Kontrolle sausen lässt.
Von Hendrik Burbach
Am vergangenen Wochenende haben sich im Rahmen eines Lizenzrennens gleich zwei fast nicht für möglich gehaltene Dinge ereignet.
Erstens, der zuständige Landesverband hat im Rahmen eines Rundstreckenrennens bei den Masters einen unangekündigten Dopingtest durchgeführt. So weit, so erstaunlich, sind Dopingtests bei Lizenzrennen doch eine absolute Rarität.
Fakt ist – und das ist die Nummer zwei der erstaunlichen Ergeignisse –, dass der Sieger nicht an der Siegerehrung teilgenommen hat. Über die Hintergründe hierfür soll an dieser Stelle nicht spekuliert werden, auch ist derzeit noch nicht von offizieller Stelle bekannt, ob eine Testaufforderung seitens der Dopingkontrolleure stattgefunden hat.
Ungewöhnlich allemal.
Bereits 2016 hat es einen ähnlichen Fall beim King of the Lake Sieger Igor Kopse gegeben, der im Anschluss an das Rennen die Abgabe einer Dopingprobe verweigerte.
Der aktuelle Vorfall stellt natürlich einen herben Affront gegen alle übrigen Kontrahenten dar und lässt viele Fragen offen – die Siegerehrung fand entsprechend ohne den Gewinner statt.
Letztlich wurde auf Facebook bereits heftig darüber spekuliert, was die Ursachen des ungewöhnlichen Fernbleibens von der Siegerehrung seien und ob sich der abwesende Sieger womöglich eines Dopingtests entziehen wollte.
Verweigerung des Dopingtests bei Lizenzrennen
Was drohen für Konsequenzen?
Aus rechtlicher Sicht ist die Lage relativ eindeutig. Jeder Sportler, der eine Rennlizenz des Bund Deutscher Radfahrer (BDR) besitzt, unterwirft sich mit deren Beantragung zwangsläufig den Verbandsregularien. Diese sehen insbesondere eine strikte Einhaltung des Anti-Doping-Kodex der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA) vor. Dem ist immanent, dass die NADA die ihr unterworfenen Sportler jederzeit kontrollieren darf.
Wird ein Sportler nach einem Wettkampf zur Abgabe einer Dopingprobe aufgefordert, dann hat er dem selbstverständlich Folge zu leisten. Den Kontrolleuren der NADA steht es dabei frei, wie sie die Athleten auswählen, die einem Test unterzogen werden. Gängige Praxis im Radsport ist es, den Sieger (oder das gesamte Podium) sowie zufällig ausgewählte Fahrer zu testen.
Versäumt der aufgeforderte Fahrer jedoch den Test, liegt ein eindeutiger Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen vor, vgl. Art. 2.3 NADC (National Anti-Doping Code). Der Athlet wird also so behandelt, als hätte er eine verbotene Substanz eingenommen. Für einen erstmaligen Verstoß droht ihm eine vierjährige Sperre.
Für einen erstmaligen Verstoß droht ihm eine vierjährige Sperre.
Freilich kann der Sportler allerdings den Beweis dafür antreten, dass der Verstoß gegen die Anti-Doping-Vorschriften nicht aus seiner Sphäre stammte.
Der Fall Igor Kopse
Ein ähnlicher Fall hat sich vor wenigen Jahren beim bekannten Einzelzeitfahren um den Attersee ereignet: 2016 verweigerte der Sieger des Rennens, Igor Kopse, den Dopingtest im Anschluss, wohl wissend, dass er ein Medikament genommen hatte, das als verbotene Substanz einzustufen ist.
Er gab im Nachgang an, dieses Medikament zur Prävention einer Erkrankung genommen zu haben, da er eine Woche nach dem Zeitfahren in Manchester einen Stundenweltrekordversuch wagen wollte (siehe Bericht).
Nach mehrstündiger Überlegung und in dem Wissen, dass ein Test wohl positiv ausfallen würde, verweigerte er letztlich die Abgabe einer Probe, um nicht als Doper zu gelten. Der Anti-Doping-Kodex unterscheidet aber in solchen Fällen nicht, auch die Verweigerung einer Probe führt letztlich zu den gleichen Konsequenzen wie eine positive Probe.
Alles andere ist Haarspalterei.
Wie ist es bei Profis?
Hiervon ist aber nochmals ein verpasster Test der Profisportler im Rahmen einer Trainingskontrolle zu unterscheiden. Die Profis müssen ihren Aufenthaltsort Monate im Voraus in einem zentralen Meldesystem, in Deutschland das sog. ADAMS, eintragen und zudem einen Zeitrahmen von mindestens einer Stunde angeben, an dem sie an dem Aufenthaltsort anzutreffen sein werden.
Kommt es zu einer unangekündigten Trainingskontrolle und die Athleten werden von den Kontrolleuren der NADA nicht angetroffen, gilt dies als verpasster Test. Versäumt der Profi einen weiteren Test, droht ihm eine längere Sperre (zu der Frage der Vereinbarkeit dieses strikten Regimes mit den Grundrechten, siehe unseren Beitrag zur EGMR-Entscheidung Whereabouts).