Der Fahrradhelm schützt den Kopf vor gravierenden Verletzungen. Das ist mal Fakt. Dennoch gibt es in Deutschland keine gesetzliche Vorschrift zum Tragen von Radhelmen im Straßenverkehr. Die Situation ist von Land zu Land weltweit sehr unterschiedlich. Länder mit gesetzl. Pflicht, zumindest für bestimmte Altersgruppen, zum Tragen des Helms sind: Australien, Neuseeland, Südafrika, Spanien, Chile, Tschechien, Slowakei, Schweden, Finnland, Japan und die USA.
Im Profirennrad Bereich besteht die Helmpflicht seit Mai 2003. Der schlussendliche Auslöser war der Tod des Kasachen Kiwilew bei der Tour Paris-Nizza. Für die Tour de France besteht die Helmpflicht seit 2004. Zuvor bestand eine Ausnahmeregelung für Anstiege im Hochgebirge.
Ich muss selber sagen, dass der Helm natürlich manchmal schon stört. Insbesondere wenn man im Anstieg am schwitzen ist wie ein Schw*in und dann hat man da noch den nervigen Deckel auf.. Aber unterm Strich geht natürlich die Sicherheit vor. Studien haben bewiesen, dass das Tragen eines Fahrradhelms das Verletzungsrisiko signifikant senken.
Von daher: tragen!