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Spannender Fall vor Gericht: Was passiert beim Unfall im Radrennen? Wer haftet?

by Daniel

Sportliche Wettkämpfe machen uns allen viel Freude. An mögliche Risiken, Unfälle und
Haftungsfragen denkt man dabei eher ungern.

Der folgende Fall gibt spannende Antworten.

Es ging um einen Unfall, der sich vor ein paar Jahren bei einem Radrennen für Jedermänner in Österreich ereignete. Zwei Teilnehmer stürzen gemeinsam in einer sehr schnellen Abfahrt und verletzten sich heftig.

Verhalten nach Unfall Radfahrer

Heftiger Unfall beim Radrennen: Wer war Schuld? Gibt es überhaupt eine Schuld?

Einer der beiden Fahrer verklagte daraufhin den anderen Teilnehmer auf Schadenersatz. Er behauptete, dass der andere in ihn reingefahren und damit den Sturz verursacht hätte.

Der Prozess am Landgericht Landshut (Az.: 44 O 4442/19) dauerte mehrere Jahre und verursachte nicht unerhebliche Kosten, da der Kläger neben einem Zeugen auch einen Sachverständigen als Beweisangebot vorbrachte.

Der andere Fahrer war von der Klage völlig überrascht.

Er behauptete, dass ihn der Kläger in einer schnellen und gefährlichen Abfahrt überholen wollte und sich dabei auf das Oberrohr seines Rennrads gesetzt hat.

Dabei ließ er nicht genug Seitenabstand und drang in die Ideallinie des Beklagten ein. Als der Beklagte eine Kurve einleitete, war der Kläger plötzlich neben ihm und es kam zum Zusammenstoß.

Situationen, wie es sie zuhauf beim Radrennen gibt

Der Beklagte beteuerte, dass er den Kläger nicht habe kommen sehen.

Der Fall beschreibt eine Situation, die wir vermutlich alle kennen und vielleicht auch schon selbst erlebt haben.

  • Gibt es dabei einen klaren Schuldigen?
  • Gibt es bei Wettkämpfen überhaupt eine Schuld?
  • Wer muss auf wen achten?
  • Und darf man auf dem Oberrohr fahren?
  • Was ist eine einfache Fahrlässigkeit und was eine grobe oder vorsätzliche?

Um solche Fragestellungen ging es bei der Urteilsfindung, die ich hiermit auszugsweise zitiere.

Ich betone dabei, dass solche Urteile immer im jeweiligen Kontext zu betrachten sind und selten eine Allgemeingültigkeit besitzen. Dennoch lassen sich daraus mehrere wertvolle Hinweise für uns alle ableiten.

Ort der Verhandlung in Deutschland obwohl der Unfall in Österreich stattfand

Zunächst war es richtig, dass der Fall in Deutschland verhandelt wurde, wenngleich der Unfall in Österreich passiert ist. Denn beide Fahrer hatten ihren Wohnsitz in Deutschland.

Im Verfahren wurde festgestellt, dass der Kläger den Beklagten tatsächlich überholen wollte. Dabei bewies der Sachverständige, dass sich die Stelle technisch nicht zum Überholen eignete, da der Geschwindigkeitsunterschied der Fahrer zu gering, die Sicht nach vorne nicht ausreichend, die Fahrbahnbreite zu schmal und der Abstand der Fahrer zueinander zu gering war.

Sitzposition auf dem Oberrohr

Zudem kritisierte der Sachverständige, dass der Kläger auf dem Oberrohr seines Rennrads gesessen ist und sich damit in seiner technischen Reaktionsfähigkeit selbst eingeschränkt hat.

Zusammenfassend wurde festgestellt, dass wenn der Kläger nicht überholt hätte, für ihn der Unfall vermeidbar gewesen wäre.

Schulterblick wäre notwendig gewesen

Zum Beklagten wurde festgestellt, dass er einen Schulterblick hätte machen können, bevor er zur Seite bzw. in die Kurve einfuhr. Dann hätte er den Kläger sehen und den Unfall ebenfalls vermeiden können.

In Bezug auf das Sportereignis (Rennen) erklärte das Gericht, dass regelgerechtes Verhalten nicht rechtswidrig ist und leicht regelwidriges Verhalten zwar pflichtwidrig, aber nicht haftungsbegründend.

Erhebliches Gefahrenpotential bei Wettkämpfen gegeben

Man muss davon ausgehen, dass bei Wettkämpfen immer mit erheblichem Gefahrenpotential und Schäden zu rechnen ist, und zwar auch dann, wenn alle Teilnehmer die Regeln einhalten.

Nimmt man an einer solchen Veranstaltung teil, willigt man automatisch ein, dass man sich dessen bewusst ist und es in Kauf nimmt.

Würde man dann im Schadenfall einen Schadenersatz verlangen, wäre dies ein widersprüchliches Verhalten.

Und selbst wenn ein Teilnehmer eines Wettkampfes die Regeln geringfügig bricht, z.B. aus Spieleifer, Unüberlegtheit, technisches Versagen, Übermüdung oder ähnlichen Gründen, hat der Geschädigte in der Regel keine Ansprüche gegen den Verursacher.

Das Landgericht wies deshalb die Klage ab.

Insgesamt habe sowohl der Kläger nicht auf den Beklagten geachtet und auch der Beklagte nicht auf den Kläger. In der vorliegenden Rennsituation könne deshalb beiden Fahrern nur ein einfacher Fahrlässigkeitsvorwurf gemacht werden, der zu keiner Haftung führt.

Mich interessiert dazu Eure Meinung. Seid ihr Euch der Risiken in einem Rennen bewusst? Findet ihr es in Ordnung, dass man jemanden nur zur Verantwortung ziehen könnte, wenn er bewusst und vorsätzlich einen Schaden herbeiführt? Oder ist das gut so, weil wir doch irgendwie alle gewisse Fehler in einem Rennen machen?

Ich bin gespannt auf deine Meinung bei uns hier auf Instagram (hier klicken!)

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